Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen untereinander.

Herr Rechtsanwalt Hilsmann bietet Ihnen kompetente Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung u. a. in folgenden Bereichen an:

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Forderungen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen
  • allgemeines Vertragrecht