Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen von natürlichen
und juristischen Personen untereinander.
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung sowie außergerichtliche oder
gerichtliche Vertretung u. a. in folgenden Bereichen an:
- Kaufvertrag
- Werkvertrag
- Forderungen
- Privates Baurecht
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
