Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen von natürlichen
und juristischen Personen untereinander.

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung sowie außergerichtliche oder
gerichtliche Vertretung u. a. in folgenden Bereichen an:

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Forderungen
  • Privates Baurecht
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen